Jeder Zahnarzt ist berechtigt die Zahnmedizin in allen Teilbereichen auszuüben. Aber: nach dem Zahnärztlichen Staatsexamen führt eine Weiterbildung zum "Zahnarzt/ärztin für Kieferorthopädie". Die Bundesländer regeln den Ausbildungsgang: er umfaßt eine mindestens einjährige Ausbildung an einer Klinik für Kieferorthopädie und zusätzlich zwei Jahre in einer fortbildungsberechtigten Praxis für Kieferorthopädie. Es folgt eine Abschlußprüfung. Ein Zahnarzt/ärztin für Kieferorthopädie hat sich also weitere drei Jahre mit Prüfung qualifizieren müssen, um diese Bezeichung tragen zu können. Ein großes Angebot von Fortbildungskursen an besonderen Instituten der Universitäten und der Industrie - auch von DENTAURUM im CDC - sichert das zeitgemäße Wissen der Behandler.